KRANKENGYMNASTIK AM GERÄT
Die Grundausstattung
Medizinische Trainingstherapie auf Verordnung
Bei Krankengymnastik am Gerät (KGG) handelt es sich um ein für gesetzlich und privat versicherte Patienten verordnungsfähiges Heilmittel.

Eine besondere Zulassung durch die Krankenkassen sowie eine spezielle Praxisausstattung sind die Voraussetzungen für den Physiotherapeuten, um diese Leistung erbringen zu können. Verordnungsfähig ist die KGG für festgelegte Beschwerdebilder, denen eine primäre Kräftigung der Muskulatur laut der Heilmittelrichtlinien zugeordnet wird.

Die gerätegestützte medizinische Trainingstherapie bietet viele Vorteile für Patient und Therapeut.


Welche formalen Voraussetzungen sind für den Physiotherapeuten über seine Kassenzulassung hinaus zu schaffen, um diese Leistung erbringen zu dürfen?

Derzeit gelten die gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen nach § 124 Abs. 4 SGB V zur einheitlichen Anwendung der Zulassungsbedingungen.

Zur Zulassung der Position KG-Gerät muss ein zusätzlicher Raum von mindestens 30 qm zur Verfügung stehen, die Mindestraumhöhe beträgt 2,50 m. Folgende Geräte (geprüfte Medizinprodukte) sind erforderlich:

  • Universal-/Rehazugtürme zweifach (nebeneinander im Abstand von ca. 1m) inkl. Handgriff und Fußgurt
  • Funktionsstemme (Beinpresse)
  • Rumpfheber (Lumbaltrainer) oder alternativ ein Winkeltisch
  • Vertikalzugturm (Latissimuszug)

Zwischen den Geräten ist ein Sicherheitsabstand von einem Meter erforderlich.

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